Im Überblick: Die neuen Pauschsätze für Umzugskosten

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April 2024.

Das Bundesfinanzministerium hat für beruflich bedingte Umzüge die Pauschsätze zum 1.3.2024 erhöht. Bis zu welchem Betrag können Umzugsauslagen und zusätzliche Unterrichtskosten bedingt durch den beruflich veranlassten Umzug geltend gemacht werden? Ihr Update jetzt in Steuernews-TV.

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Im Überblick: Die neuen Pauschsätze für Umzugskosten

Das Bundesfinanzministerium hat für beruflich bedingte Umzüge die Pauschsätze zum 1.3.2024 wie folgt erhöht:

  • Sonstige Umzugsauslagen können Berechtigte bis zu 964,00 € geltend machen.
  • Für jede andere Person, die auch nach dem Umzug in häuslicher Gemeinschaft mit der umziehenden Person lebt, z. B. Ehegatte, Lebenspartner, ledige Kinder, erhöht sich der Pauschbetrag um 643,00 €.
  • Für Umziehende, die am Tag vor dem Einladen des Umzugsgutes keine Wohnung hatten oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung eingerichtet haben, beträgt die Pauschvergütung 193,00 €.
  • Zusätzliche Unterrichtskosten bedingt durch einen beruflich veranlassten Umzug können bis zu einem Höchstbetrag von 1.286,00 € steuerlich geltend gemacht werden.
  • Im Einzelfall können gegen Nachweis auch höhere Umzugskosten geltend gemacht werden. Die Finanzverwaltung prüft in diesem Fall, ob es sich teilweise um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung handelt.