Steuernews-TV
Januar 2025.
Neues Jahr, neue Sachbezugswerte: Ab Januar 2025 gelten die angepassten Sachbezugswerte für Mahlzeiten und Unterkunft. Alles zu den neuen Sachbezugswerten für Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie zur freien oder vergünstigten Unterbringung von Arbeitnehmenden erfahren Sie jetzt in Steuernews-TV.
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Sachbezugswerte 2025 – Was ändert sich?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die neuen Sachbezugswerte für 2025 veröffentlicht – folgend erhalten Sie einen kurzen Überblick: Ab dem 1. Januar 2025 liegt der monatliche Sachbezugswert für vergünstigte oder kostenlose Mahlzeiten bei 333 Euro. Das heißt: Für ein Frühstück sind pro Tag 2,30 Euro anzusetzen (monatlich: € 69,00). Ein Mittag- oder Abendessen liegt jeweils bei 4,40 Euro (monatlich: € 132,00) – zusammengerechnet liegt der Wert für die tägliche Verpflegung also bei 11,10 Euro.
Auch bei der Unterkunft gibt es Anpassungen: Der Sachbezugswert für freie oder vergünstigte Unterkunft an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt seit Jahresbeginn 282 Euro pro Monat (kalendertäglich € 9,40). Dies gilt für volljährige Arbeitnehmende und Familienangehörige, Jugendliche und Auszubildende und unterliegt sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Abweichende Beträge gibt es für Familienangehörige vor Vollendung des 7., 14. oder 18. Lebensjahres.